Durchführung von Gleitreibungsmessungen gemäß DIN 51 131 zur Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten von Böden, z.B. bei Sturzunfällen zur Messung der vorhandenen Rutschhemmung oder auch für Nullmessungen neuer Beläge zum Nachweis der erforderlichen Rutschhemmung
Im Fall von selbstständigen Beweisverfahren oder Rechtsstreitigkeiten sowie Parteigutachten
Beispielsweise im Fall von Unstimmigkeiten zwischen Auftraggebern und ausführenden Handwerkern, auch für außergerichtliche Streitbeilegung